Bleaching-Zahnaufhellungen
Viele Patienten wünschen sich hellere Zähne. Dabei greifen viele zu „aufhellenden“ Zahncremes, die jedoch nur oberflächlich die Verfärbungen entfernen und nicht die Grundfarbe der Zähne ändern. Durch die groben Schleifkörper dieser Zahncremes wird die Zahnoberfläche der Zähne geschädigt. Deshalb sollte eine Aufhellung der Zähne mit professionellen Materialien beim Zahnarzt erfolgen.
Beim Bleaching werden Farbstoffe, die in die Zahnhartsubstanz eingedrungen sind, inaktiviert. Der Wirkstoff beim Bleichen von Zähnen ist Sauerstoff. Bei regelgerechter Anwendung ist höchstens eine vorübergehende Zahnüberempfindlichkeit möglich. Die regelgerechte Anwendung wird nach der Kosemetikverordnung dadurch gewährleistet, dass Bleichmittel, die Sauerstoff in wirksamer Konzentration freisetzen, nur von Zahnärzten eingesetzt werden dürfen
Die Voraussetzung dazu ist zweifach: Man braucht die richtigen Materialien – Die den Schmelz stärken, Zahnempfindlichkeiten mindern und kariespräventiv wirken. Andererseits ist die korrekte Handhabung wichtig. Die neue EU-Richtlinie zur Kosmetikverordnung schreibt vor, was ich stets schon immer befürwortet habe:
Der Zahnarzt muss in den Aufhellungsprozess eingeschaltet werden. Dann läuft die Behandlung unter professioneller Aufsicht ab, und die Zähne des Patienten sind in sicheren Händen.
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